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Das Anmeldeverfahren für die Einführungsphase

Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 findet folgendermaßen statt:

  • Sie vereinbaren über das Sekretariat ab dem 09. bis zum 23. Januar 2023 einen Termin zum Aufnahmegespräch bei der Schulleiterin. 
  • Bis zum Aufnahmegespräch füllen Sie alle hier beigefügten Unterlagen (Personalbogen, Anmeldeformular, Einwahlbogen, Datenschutzerklärung), aus.  Das Infoblatt zum Datenschutz ist für Ihre Unterlagen. Eine schriftliche Erläuterung zum Ausfüllen des Einwahlbogens finden Sie unter dem Formular - eine Videoanleitung hier.
  • Nachfragen zum Ausfüllen der Unterlagen beantwortet die Schulleitung innerhalb der Sekretariatszeiten jederzeit gern. 
  • Die ausgefüllten Unterlagen bringen Sie zum Aufnahmegespräch mit der Schulleiterin mit.
  • Darüber hinaus benötigen Sie von der Herkunftsschule folgende Unterlagen, die Sie ebenfalls zum Aufnahmegespräch mitbringen sollten: Kopie des Halbjahreszeugnisses, ggf. Eignungsbestätigung, Übergangsbescheinigung.

Für Schüler*innen des Gymnasialzweiges der Heinrich-Schütz-Schule gilt: Alle benötigten Unterlagen werden von der HSS ausgegeben und eingesammelt. Das Aufnahmegespräch entfällt. Auch die Schüler*innen des Realschulzweiges erhalten die Unterlagen über die HSS. Das Aufnahmegespräch findet aber statt.

Für Reformschüler*innen gilt: Alle benötigten Unterlagen werden von der Reformschule ausgegeben und eingesammelt. Das Aufnahmegespräch findet aber statt.