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Das Anmeldeverfahren für die Einführungsphase

Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 findet folgendermaßen statt:

  • Sie vereinbaren über das Sekretariat ab dem 15. Januar  bis zum 02. Februar 2024 einen Termin zum Aufnahmegespräch bei der Schulleiterin. Bis zum Aufnahmegespräch füllen Sie alle hier beigefügten Unterlagen (Personalbogen, Anmeldeformular, EinwahlbogenDatenschutzerklärung) aus. Eine schriftliche Erläuterung zum Ausfüllen des Einwahlbogens finden Sie unter dem Formular. Das Informationsblatt zum Datenschutz ist für Ihre Hand bestimmt.
  • Nachfragen zum Ausfüllen der Unterlagen beantwortet die Schulleitung innerhalb der Sekretariatszeiten jederzeit gern. 
  • Die ausgefüllten Unterlagen bringen Sie zum Aufnahmegespräch mit der Schulleiterin mit.
  • Darüber hinaus benötigen Sie von der Herkunftsschule folgende Unterlagen, die Sie ebenfalls zum Aufnahmegespräch mitbringen sollen: Kopie des Halbjahreszeugnisses, Eignungsbestätigung, Übergangsbescheinigung. Letztere sind von der abgebenden Schule auszufüllen und können bei Bedarf hier heruntergeladen werden.

Für Schüler*innen des Gymnasialzweiges der Heinrich-Schütz-Schule gilt: Alle benötigten Unterlagen werden von der HSS ausgegeben und eingesammelt. Das Aufnahmegespräch entfällt. Auch die Schüler*innen des Realschulzweiges erhalten die Unterlagen über die HSS. Das Aufnahmegespräch findet aber statt.

Für Reformschüler*innen gilt: Alle benötigten Unterlagen werden von der Reformschule ausgegeben und eingesammelt. Das Aufnahmegespräch findet aber statt. 

Weitere Informationen können Sie vorab der Informationsschrift oder der Informationsbroschüre entnehmen.

Stand Dezember 2023